MD-Benotungen:
Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz sieht vor, dass die von Pflegeinstitutionen erbrachten Leistungen und ihre Qualität veröffentlicht werden.
Die hierfür durchgeführten Überprüfungen durch den Medizinischen Dienst (MD; ehemals der MD der Krankenkassen, MdK) gelten als Qualitätssicherungsmaßnahmen, erfolgen in nahezu jährlichen Abständen und sollen "die Qualität der Einrichtungen abbilden".
Unser aktuellster Transparenzbericht (vom 13.02.2025; Gesamtbenotung: 1,0):
Natürlich freuen wir uns über eine Benotung im Einser-Bereich (gar keine Frage)- Jedoch wollen wir uns hierauf nicht ausruhen, sondern sie lediglich als Bestätigung nehmen, die Richtung unseres bisher eingeschlagenen Weges zur Qualitätssicherung fortzusetzen!
Unser bisherigen Transparenzberichte:
-06.10.2023: Gesamtbenotung: 1,0
-09. & 10.03.2020: Gesamtbenotung: 1,0
-06. & 07.05.2019: Gesamtbenotung: 1,2
-07. & 08.08.2018: Gesamtbenotung: 1,3
-13. & 14.07.2017: Gesamtbenotung: 1,4
-04.08.2016: Gesamtbenotung: 1,0
-20.08.22015: Gesamtbenotung: 1,1
-18.09.2014: Gesamtbenotung: 1,1
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