Kostenübernahmen:

 

 

 

 

Medizinische Versorgung / Behandlungspflege:

 

Die Leistungen der medizinischen Behandlungspflege, sofern sie von einem Arzt verordnet und durch die Krankenkasse genehmigt sind, werden von der Krankenkasse (nach deren individuell mit uns vereinbarten Preisen) übernommen.

 

 

 

 

Häusliche Pflege / Pflegesachleistungen:

 

Sofern vonseiten des Medizinischen Dienstes (MD) ein Pflegegrad zugeteilt wurde, so werden die Kosten für Pflegesachleistungen von der Pflegekasse übernommen.

 

Ab dem 01.01.2022 gelten hierfür folgende monatliche Maximalansprüche:

 


Pflegegrad 1
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5





a
Pflegesachleistung:(125,-€) *724,00 €1.363,00 €1.693,00 €2.095,00 €
      
Pflegegeld:0,00 € **316,00 €545,00 €728,00 €901,00 €

 

 

* = Bei PG 1 gibt es keinen Anspruch auf Pflegesachleistungen; jedoch auf einen Entlastungbetrag (nach §45).

**= Pflegegeldempfänger erhalten durch den PG1 die halbjährlichen Hausbesuche gemäß §37, Abs. 3, SGB XI.

 

 

Bei jedem vorliegenden Pflegegrad besteht ein Anspruch auf einen (ab PG2: zusätzlichen) Entlastungsbetrag in Höhe von 125,00 €!

 

 

 

 

Hausbesuche gemäß § 37.3 SGB XI:

 

Insofern Sie Ihre Pflege zu Hause selbst organisieren, sind diese Beratungseinsätze durch einen Pflegedienst Pflicht!

Bei Pflegegrad 1 bis 3 müssen diese halbjährlich, bei Pflegegrad 4 oder 5 in vierteljährlichen Abständen erfolgen.

 

 

Die Abrechnung dieser Leistung erfolgt von uns direkt mit der Pflegekasse, welche die Kosten übernimmt.

 

 

 

 

Verhinderungspflege:

 

Organisiert ein pflegender Angehöriger Ihre Pflege, so wird Ihnen eine Kostenübernahme für einen Pflegedienst durch den Gesetzgeber für den Verhinderungsfall der Pflegeperson (z.B. bei Urlaub) gewährt.

So können wir Ihnen diese Verhinderungspflege ab vorliegendem Pflegegrad 2 nun 42 Tage je Kalenderjahr anbieten (bis zu einer maximalen Kostenübernahme von 1.612,00 €).

 

 

 

 

Angebote zur Unterstützung im Alltag (Entlastungsbetrag):

 

Zusätzlich zu jedem vorliegenden Pflegegrad kann ein monatlicher Entlastungsbetrag in Höhe von 125,00 € in Anspruch genommen werden.

 

Hierfür bieten wir folgende Leistungen:

 

 A) Körperbezogene Pflegemaßnahmen

      (nur bei Pflegegrad 1 möglich)

 -Grundpflege und Haushaltsführung

  (laut Angeboten des Pflegesachleistungs-Katalogs)

 B) Hilfe bei der Haushaltsführung  -Reinigen der Wohnung / Einkauf 

 C) Pflegerische Betreuungsleistungen

 

 

 

 

 

 

 -Hilfe bei der Alltagsbetreuung / Tages-Strukturierung

 -Förderung der Bewegung sowie Kreativität

 -Biographie- & Erinnerungsarbeit

 -Gedächtnistraining

 -Vorlesen

 -Beschäftigung

 -Begleitung bei Spaziergängen

 ggf. zzgl. je Einsatz (insofern nicht bereits

 bei Pflegesachleistungen abgerechnet)

 zzgl. Wegepauschale bei alleinigem Einsatz =   3,32€

 oder neben medizinischer Behandlungspflege= 1,66€

 

 

Die Kosten hierfür werden (ebenso wie bei Pflegesachleistungen) von der Pflegekasse übernommen.

 

 

Anmerkung:

Wird der jährliche Leistungsanspruch in einem Kalenderjahr nicht ausgeschöpft, so kann dieser nicht ausgeschöpfte Leistungsbetrag in das erste Halbjahr des Folge-Kalenderjahres übernommen werden!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 ...im  von Eilbek!

 

 

 

 Jadis-Pflegedienst - Wandsbeker Chaussee 132 - 22089 Hamburg-Eilbek - Telefon: 040 / 209 816 66